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   OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91   

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https://dejure.org/1992,9475
OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91 (https://dejure.org/1992,9475)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1992 - 27 U 87/91 (https://dejure.org/1992,9475)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1992 - 27 U 87/91 (https://dejure.org/1992,9475)
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  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91
    Ebenso wie der Arzt, der zwar nicht an dem Eingriff selbst mitwirkt, dem aber die Aufklärung eigenverantwortlich übertragen worden ist, wegen mangelhafter Aufklärung in Verbindung mit dem rechtswidrigen Eingriff haftet (BGH VersR 1990, 1010; 1981, 456), haftet der Arzt, der infolge fehlerhafter Voruntersuchung und daraus folgender Indikationsstellung die mangelhafte Aufklärung zu verantworten hat.
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91
    Ebenso wie der Arzt, der zwar nicht an dem Eingriff selbst mitwirkt, dem aber die Aufklärung eigenverantwortlich übertragen worden ist, wegen mangelhafter Aufklärung in Verbindung mit dem rechtswidrigen Eingriff haftet (BGH VersR 1990, 1010; 1981, 456), haftet der Arzt, der infolge fehlerhafter Voruntersuchung und daraus folgender Indikationsstellung die mangelhafte Aufklärung zu verantworten hat.
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91
    Sie haftet für die Ärzte, die die Indikation zur Chemonukleolyse gestellt haben, auch wenn diese Landesbedienstete waren, nach § 831 BGB (BGHZ 96, 360) oder, falls der Zeuge Prof. Dr. H. die Indikation gestellt hat, nach §§ 30, 31 BGB, da er als Direktor der orthopädischen Universitätsklinik haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter der Universität zu behandeln ist (BGH AHRS 0470/8).
  • KG, 15.02.1982 - 12 U 3843/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1992 - 27 U 87/91
    Auch einem Alleinstehenden mit eigenem Haushalt steht ein Ersatzanspruch zu, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Schaden durch überobligatorische Anstrengungen des Verletzten oder Hilfeleistungen Dritter aufgefangen worden ist (KG VersR 1982, 978; Wussow/Küp-persbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 5. Aufl., Randnote 129, 133).
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